VERSAND
Versandrichtlinien
1. Geltungsbereich
Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands sowie in folgende EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden. Lieferungen nach Norwegen erfolgen außerhalb der europäischen Union und unterliegen daher den dort geltenden Einfuhr- und Zollbestimmungen.
2. Versandkosten
Innerhalb Deutschlands: 99,90 € (inkl. MwSt.)
In das EU-Ausland: 197,90 € (inkl. MwSt.)
Innerhalb der Europäischen Union fallen beim Versand von Felgen keine Zollgebühren an. Es gilt der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen, die vom Empfänger zu tragen sind.
3. Lieferzeiten
Jede Bestellung wird individuell gefertigt und mit höchster Präzision veredelt. Abhängig von der aktuellen Auftragslage und Bestellmenge beträgt die Lieferzeit innerhalb Deutschlands etwa 4 bis 7 Wochen. Bei Lieferungen ins Ausland kann die Lieferzeit entsprechend abweichen. Sollte es aufgrund besonderer Editionen, saisonaler Produktionsphasen oder Materialverfügbarkeit zu längeren Lieferzeiten kommen, werden Sie darüber selbstverständlich frühzeitig informiert.
4. Zahlungsmöglichkeiten
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung: PayPal, Klarna (Rechnung, Sofortüberweisung), Visa, Mastercard, Maestro, Google Pay, Apple Pay, Bancontact, BLIK, iDeal sowie EPS-Überweisung.
5. Versandhinweis
Unsere Produkte werden sorgfältig verpackt und ausschließlich über zertifizierte Logistikpartner versendet, um den hohen Qualitätsstandard der Deutschen Veredelungsmanufaktur zu gewährleisten. Sobald Ihre Bestellung unser Haus verlässt, erhalten Sie eine Versandbestätigung inklusive Sendungsverfolgung. Bitte prüfen Sie die Ware nach Erhalt auf eventuelle Transportschäden und informieren Sie uns umgehend, falls Unstimmigkeiten auftreten (§ 438 HGB).
